Ausgabe 62 – Juli 2005
- Für Einzelpersonen: CHF 36.00 (PDF-Version ist nicht zur Weiterverbreitung berechtigt)
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Die Vorstellung einer Einheit von Körper und Geist gibt es seit der Antike, und jeder Arzt und Pflegende, der praktisch tätig ist, weiss aus eigener Beobachtung, dass körperliche Gesundheit, Wohlbefinden und Psyche in enger wechselseitiger Beziehung stehen. Dennoch galt das Konzept der wechselseitigen Verknüpfungen zwischen den körperlichen Systemen des Menschen, seinem Erleben und Verhalten sowie seiner Umwelt lange als unwissenschaftlich. Der biologische Effekt, der zum Beispiel Hoffnung auf einen Körper ausüben kann, kommt einem Placeboeffekt recht nahe. Es sind nicht zuletzt die zunehmenden Erfolge alternativmedizinischer Ansätze, die die kontroverse medizinische Diskussion um den Placeboeffekt seit Jahren immer wieder aufs Neue entfachen. Was also ist ein Placebo genau? Eine Mogelpackung? Haben Placebos (nur) eine suggestive Wirkung? Ein Placebo ist ein Scheinmedikament, das in seiner äusserlichen Form, in seinem Aussehen und Geschmack vom Originalarzneimittel nicht zu unterscheiden ist, aber, im Unterschied zu diesem, keinen Wirkstoff enthält. Zunehmende Bedeutung erlangten die Placebos bei der Erprobung neuer Arzneimittel in kontrollierten Studien. Dort wird in einem Blindversuch, die pharmakologische Wirkung eines Medikamentes von der möglichen Scheinwirkung des Präparates abgegrenzt: Die Versuchspersonen werden über die Art und die vermutete Wirkungsweise des verabreichten Medikamentes nicht informiert, um Suggestionseffekte auszuschalten. Auch in der gewöhnlichen klinischen Praxis kommen Placebos zum Einsatz: Häufig im Bereich der Schmerztherapie oder in der Behandlung von Depressionen, wobei der Placeboeffekt nicht erklärt werden kann. In der Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 2000 wird der Standard ärztlicher Ethik in Studien vorgegeben. Sie regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen eine placebokontrollierte Studie durchgeführt werden darf, denn alle Patienten, einschliesslich derjenigen, die in der (Placebo-) Kontrollgruppe sind, sollen die besterprobte Behandlung erhalten. Bei der Erprobung neuer Medikamente oder Verfahren ist diese Vorgabe jedoch kaum durchführbar.
Der Informed Consent, ist ein Grundsatz ärztlicher Ethik. Er fordert die vollumfängliche Aufklärung des Patienten bezüglich seiner Krankheit und der anzuwendenden Therapien durch den Arzt. Darf dieser denn den Patienten mit einem Placebo «betrügen», um ihm Gutes zu Tun, um gesundheitliche Schäden, etwa durch dauerhaft hohe Schmerzmittelgaben, von ihm abzuwenden?
Gilt für die Ausgaben Nr. 0 bis 93:
- Für Einzelpersonen: Ein Exemplar des Buches «Gutes Leben – gutes Sterben» von Denise Battaglia und Ruth Baumann-Hölzle (Hrsg.) im Wert von CHF 34.– ist gratis inbegriffen.
- Für Organisationen: Ein Exemplar des Buches «Ethikwissen für Fachpersonen» von Christof Arn und Tatjana Weidmann-Hügle (Hrsg.) im Wert von CHF 38.– ist gratis inbegriffen.