TIF 104: Einforderungsrecht

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Beschreibung

Ausgabe 104 – August 2012

  • Für Einzelpersonen: CHF 36.00 (PDF-Version ist nicht zur Weiterverbreitung berechtigt)
  • Für Organisationen: CHF 98.00 (PDF-Version ist zur internen Weiterverbreitung berechtigt)

Der urteilsfähige Patient darf jederzeit eine medizinische Behandlung ablehnen. Dieses so genannte «Abwehrrecht» ergibt sich durch das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf persönliche Freiheit, welches auch das Recht auf Selbstbestimmung beinhaltet. Demnach muss jeder urteilsfähige Patient über die medizinischen Massnahmen aufgeklärt sein, die an ihm vorgenommen werden sollen, und ihnen zustimmen. Ohne Einwilligung darf der Arzt – ausser in Notfallsituationen oder in der Situation einer Fremdgefährdung – keine Massnahmen ergreifen.

Wie weit reicht das Recht auf Selbstbestimmung der Patientin und des Patienten? Hat der Patient neben dem Abwehrauch ein Einforderungsrecht und falls ja, wie weit reicht dieses Recht? Darf der Patient (oder dessen Stellvertreter) auch explizit Therapien von der behandelnden Ärztin einfordern oder anordnen, welches Medikament sie verschreiben muss? Kann der Stellvertreter einer urteilsunfähigen Patientin vom Behandlungsteam verlangen, dass es alle medizinischen und technischen Massnahmen einsetzt, um die Patientin am Leben zu erhalten, auch wenn die Massnahmen nach Einschätzung des Behandlungsteams sinnlos sind?

Der Patient hat ein Einforderungsrecht, es wird auch als Recht auf Teilhabe bezeichnet. Das Recht findet sich zum Beispiel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Danach hat jeder Patient das Recht auf Behandlung und Betreuung in dem dort beschriebenen Umfang. Die Grundversicherung zahlt jene Therapien und Behandlungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Doch was heisst wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich? Wer bestimmt den therapeutischen Nutzen? Die behandelnde Ärztin, der Patient, die Behörde, die Krankenversicherung, die Politik, das Gericht? Und kann ein Patient alle Therapien, die grundsätzlich als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich beurteilt werden, vom behandelnden Arzt verlangen oder kann der Arzt eine Behandlung auch ablehnen?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich diese Ausgabe von «Thema im Fokus».

Gilt für die Ausgaben Nr. 0 bis 93:

  • Für Einzelpersonen: Ein Exemplar des Buches «Gutes Leben – gutes Sterben» von Denise Battaglia und Ruth Baumann-Hölzle (Hrsg.) im Wert von CHF 34.– ist gratis inbegriffen.
  • Für Organisationen: Ein Exemplar des Buches «Ethikwissen für Fachpersonen» von Christof Arn und Tatjana Weidmann-Hügle (Hrsg.) im Wert von CHF 38.– ist gratis inbegriffen.

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