TIF 109: Zwangsmassnahmen

TiF 109 Zwangsmassnahmen
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Beschreibung

Ausgabe 109 – Juni 2013

  • Für Einzelpersonen: CHF 36.00 (PDF-Version ist nicht zur Weiterverbreitung berechtigt)
  • Für Organisationen: CHF 98.00 (PDF-Version ist zur internen Weiterverbreitung berechtigt)

Zu den freiheitsbeschränkenden Massnahmen gehören neben der Zwangseinweisung in eine staatliche Institution (Spital, Heim, Klinik) das Anbinden ans Bett, das Aufstellen von Bettgittern, das Abschliessen des Zimmers, die Wegnahme von Schuhen und Kleidern oder die elektronische Überwachung. Als medizinische Zwangsbehandlung werden zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten (Psychopharmaka) gegen den Willen des Betroffenen oder auch lebensverlängernde Massnahmen wie Zwangsernährung betrachtet.

Eine Zwangsmassnahme ist ein Eingriff gegen den erklärten Willen eines Menschen oder gegen dessen mutmasslichen Willen, falls er den Willen nicht äussern kann. Jede medizinische

Massnahme ist ein Eingriff in das von der Verfassung geschützte Recht auf persönliche Freiheit und Integrität. Das autonome Abwehrrecht gehört zu den höchsten Gütern moderner, demokratisch verfasster Staaten, was das Anfang Jahr in Kraft getretene Kindes- und Erwachsenenschutzrecht betont. Der Staat hat diese Selbstbestimmung zu schützen. Gleichzeitig muss der Staat aber auch das Leben schützen und dafür sorgen, dass kranke und pflegebedürftige Menschen angemessen behandelt und gepflegt werden. Medizinisches Handeln zwischen Fürsorgepflicht und dem Respekt der Selbstbestimmung ist oft eine Gratwanderung. Um diese Gratwanderung im täglichen ärztlichen und pflegerischen Tun in Heimen und Spitälern geht es in dieser Ausgabe des Thema im Fokus.

Gilt für die Ausgaben Nr. 0 bis 93:

  • Für Einzelpersonen: Ein Exemplar des Buches «Gutes Leben – gutes Sterben» von Denise Battaglia und Ruth Baumann-Hölzle (Hrsg.) im Wert von CHF 34.– ist gratis inbegriffen.
  • Für Organisationen: Ein Exemplar des Buches «Ethikwissen für Fachpersonen» von Christof Arn und Tatjana Weidmann-Hügle (Hrsg.) im Wert von CHF 38.– ist gratis inbegriffen.

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