TIF 105: Die Kontroverse um die Knabenbeschneidung

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Ausgabe 105 – Oktober 2012

  • Für Einzelpersonen: CHF 36.00 (PDF-Version ist nicht zur Weiterverbreitung berechtigt)
  • Für Organisationen: CHF 98.00 (PDF-Version ist zur internen Weiterverbreitung berechtigt)

Das so genannte «Beschneidungs-Urteil» des Landgerichtes Köln vom 7. Mai 2012 hat in Deutschland, in der Schweiz und weiteren Staaten eine äusserst hitzige Debatte ausgelöst. Das Landgericht betrachtet die rituelle Beschneidung von nicht urteilsfähigen Kindern als Körperverletzung des Kindes, die nicht seinem Wohl dient. Wichtig ist: Die Richter haben nicht die Beschneidung an sich zur Straftat erklärt, sondern die Beschneidung von nicht urteilsfähigen Kindern. Das Gericht befand, dass es den Eltern zumutbar sei, mit der Beschneidung zuzuwarten, bis ihre Söhne selbst entscheiden können, ob sie sich beschneiden lassen wollen oder nicht. Nach diesem Urteil weigerten sich einige Ärzte in verschiedenen europäischen Staaten weitere Beschneidungen durchzuführen. Auch das Kinderspital Zürich erliess für kurze Zeit ein Beschneidungsmoratorium, um über die Knabenbeschneidung nachzudenken. Die betroffenen religiösen Gemeinschaften dagegen reagierten verletzt und empört auf dieses Urteil. Sie betrachten diesen Richterspruch als Angriff auf ihren Glauben und ihre Tradition.

Bei der Debatte über die Knabenbeschneidung stehen sich zwei Menschenrechte gegenüber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Kölner Urteil stellte ersteres über die Religionsfreiheit. Auch in der Schweiz gilt prinzipiell jeder Eingriff in den Körper eines anderen Menschen als Körperverletzung. Eine Operation ist nur straffrei, wenn der Patient seine Zustimmung dazu gegeben hat, respektive wenn man von dieser Zustimmung ausgehen kann (bei der Operation eines bewusstlosen Verletzten zum Beispiel). Bei Kindern liegt die Entscheidungsgewalt bei den Eltern. Sie sind juristisch gesehen in ihrer Entscheidung aber nicht frei, sondern an das Wohl des Kindes gebunden. Sie dürfen keine Entscheidung treffen, die dem Wohl des Kindes schadet. Dient die rituelle Aufnahme eines Säuglings in eine Religionsgemeinschaft seinem Wohl oder nicht? Dürfen Eltern dafür den Körper des Kindes irreversibel zeichnen lassen? Und falls ja, bis zu welchem Grad ist eine Körperverletzung im Namen des spirituellen oder sozialen Wohls dem Kind zuzumuten, beziehungsweise ab wann ist sie strafbar?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich diese Ausgabe des «Thema im Fokus».

Gilt für die Ausgaben Nr. 0 bis 93:

  • Für Einzelpersonen: Ein Exemplar des Buches «Gutes Leben – gutes Sterben» von Denise Battaglia und Ruth Baumann-Hölzle (Hrsg.) im Wert von CHF 34.– ist gratis inbegriffen.
  • Für Organisationen: Ein Exemplar des Buches «Ethikwissen für Fachpersonen» von Christof Arn und Tatjana Weidmann-Hügle (Hrsg.) im Wert von CHF 38.– ist gratis inbegriffen.

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