Registrierung Ihrer Patientenverfügung: Veränderungen ab 2013
Bei Dialog Ethik haben Sie die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung datenschutzkonform zu hinterlegen, damit sie rund um die Uhr über eine 24h-Hotline abrufbar, d.h. im Notfall schnell verfügbar ist. Es wird aber bald Veränderungen bei der Registrierung geben:
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechtes (Art. 360-456 neues ZGB) am 1. Januar 2013 wird
- Die Möglichkeit, den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse einzutragen, eingeführt;
- Das Behandlungsteam verpflichtet sein, das Vorhandensein einer Patientenverfügung bei Urteilsunfähigkeit des Patienten mittels Versichertenkarte abzuklären.
Deshalb wird Dialog Ethik ab 2013 die Dienstleistung der elektronischen Hinterlegung/Registrierung einstellen. Wenn Sie sich dennoch entscheiden, bis dahin Ihre Patientenverfügung bei Dialog Ethik zu hinterlegen, ist die Abrufbarkeit Ihrer Verfügung über die Hotline bis am 31. Dezember 2013 gewährleistet.
Für eine Registrierung senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Patientenverfügung an:
Dialog Ethik, Schaffhauserstrasse 418, CH-8050 Zürich
(einmaliger Unkostenbeitrag 129.60 CHF inkl. MwSt.)

