Ethik im Dialog Oktober 2011: Stempel gegen unerwünschte Lebensrettung - ein ethisches Problem?
Der Tages-Anzeiger schrieb am 06.10.2011:
"Seit dem 1. September ist der «No CPR»-Stempel auf dem Markt. Die Abkürzung steht für «Keine Cardiopulmonale Reanimation», sprich: keine Beatmung oder Herzmassage im Notfall (...). Bereits hat die Vertreiberin des Stempels, die Firma No CPR im thurgauischen Güttingen, rund hundert Stück verkauft. Weitere vierhundert Anfragen für Bestellkarten sind eingegangen (...)" weiterlesen
Weitere Artikel:
SF: Sanitäter ignorieren Stempel gegen lebensrettende Massnahmen
news.search: Wunsch per Stempel: Keine Lebensrettung
Tages-Anzeiger: Von Sterbehelfern distanziern wir uns ganz klar
Wo sehen Sie ethische Probleme beim «No CPR»-Stempel? Ihre Meinung interessiert uns!
Ethik im Dialog August 2011: Gewalt gegenüber Mitarbeitenden in Spital und Heim
Haben Sie auch schon einmal Gewalt in Ihrem Arbeitsalltag erlebt, beispielsweise im Umgang mit aggressiven Patienten oder Angehörigen? Welche Formen von Gewalt waren das? Ist Gewalt ein Thema in Ihrer Organisation, und bemerken Sie eine zunehmende Gewaltbereitschaft?
Gerne diskutieren wir hier über Ihre Erfahrungen. Man kann auch anonym mitdiskutieren, um offen sprechen zu können. Denn allzu oft werden solch heikle Erfahrungen übergangen und verschwinden hinter falscher Scham oder gar hinter einem falschen Schuldbewusstsein. Auch die Presse hat mehrfach über dieses Thema informiert, wie aus folgenden Berichten zu entnehmen ist.
Weitere Lektüre
Spitäler sehen sich zunehmend mit Gewalt konfroniert (Tages-Anzeiger)
Spitäler kämpfen gegen aggressive Patienten (20 Minuten Online)
Gewalt gegen Pflegekräfte (pflegewiki.de)
Kommentare (4)Angehörige besser betreuen
Ich erlebe in der Pflege immer wieder, dass Angehörige der PatientInnen agressiv werden. Jeder denkt er kommt zu kurz, es braucht viel Fingerspitzengefühl in der Kommunikation.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: f.w., am: 19.08.2011
Angehörige ja, Patienten ja ...aber wie
Die Ansprüche an Pflegende und Mediziner gleichermassen werden immer mehr und vielföltiger. Eben ...jetzt gehört auch die Angehörigenbetreuung mit Fingerspitzengefühl dazu. Das ist richtig! Aber wie! Lässt es die Organisation Spital und/oder Pfleheim überhaupt zu? Wie wird denn im System, in der Organisation mit solchen Fragen umgegangen? Wird etwas zur Deeskalation getan, wie ist der Umgang mit solchen Fragen, die ja auch zu Fehlern führen können. Haben die Häuser denn heute überhaupt eine 'Sicherheits- & Anti-Gewalt-Philosophie?
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: M.B., am: 19.08.2011
Die Kunst des Zuhörens
Ich reagiere auf den Kommentar „Angehörige besser betreuen“:
Wir haben „verlernt“, einander zuzuhören. „Betreuen“ wäre viel verlangt. Angehörige brauchen Aufmerksamkeit, nicht unbedingt Betreuung. Unsere Aufmerksamkeit ist leider selten ganz beim andern. Sei dies bei einer Patientin, einem unzufriedenen Angehörigen, einem „Griesgram“ im Quartier, einer Freundin, einem Freund, bei der alten Mutter, dem Nachbarn, der Kollegin …. wir hören einander ganz allgemein ungenügend zu. Was wir „verlernt“ haben, können wir wieder lernen.
Ganz DA SEIN mit Kopf, Herz und Hand – wenn wir das auch nur für einen kurzen Moment tun, spürt dies mein Gegenüber, die Spannung in mir und im andern lässt nach, die Atmosphäre im Raum entspannt sich.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Gerber Marianne, am: 19.08.2011
Neuste Artikel
In der Zwischenzeit sind weitere Artikel zu diesem Thema erschienen:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Betreuerin-mit-dem-Tod-bedroht/story/18625455
http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/zuerich/Spitalangestellte-mit-Messer-attackiert/story/21502543
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Philipp Lenz, am: 26.08.2011
Ethik im Dialog Juni 2011: Welche ethischen Probleme im Gesundheits- und Sozialwesen sind für Sie besonders dringlich?
Vielleicht arbeiten Sie in einem Spital oder einem Heim, haben viel Berufserfahrung oder setzen sich aus Interesse oder Betroffenheit mit dem Gesundheits- und Sozialwesen auseinander. Was sind für Sie die dringlichsten ethischen Probleme, die Ihnen im (Arbeits-)Alltag begegnen?
KommentareEthik im Dialog April 2011: Neue Möglichkeiten zur Organspende?
Heute kann ein Mensch in der Schweiz zum Organspender werden, wenn er einer Organentnahme als Lebendspender direkt zugestimmt hat. Bei einem hirntoten Menschen dürfen Organe entnommen werden, wenn er einen Organspenderausweis besitzt oder sein “mutmasslicher Wille“ eine Entnahme legitimiert. Man nennt letzteres die "indirekte Zustimmungslösung" (siehe Infobox: Organentnahme bei Hirntoten).
Oft wird festgestellt, dass ein grosser Organmangel herrscht (siehe Infobox: Organmangel). Deswegen gibt es derzeit Vorschläge, welche den Handlungsspielraum für die Organentnahme erweitern sollen:
- Non-Heart-Beating-Donors (NHBD), siehe Infobox Non-Heart-Beating-Donors
- Widerspruchslösung: Sie erlaubt eine Organentnahme, wenn der Patient nicht explizit einer Organentnahme widersprochen hat. Sie soll die „erweiterte Zustimmungslösung“ ersetzen.
Die Menschen müssten bei der Einführung dieser Regelungen ihr menschenrechtlich verbrieftes Abwehrrecht aktiv wahrnehmen und sich zuvor explizit gegen eine Organspende aussprechen, falls sie keine Organentnahme wollten. Es käme ihnen passiv nicht mehr einfach zu. Damit würde auch ein Verantwortungswechsel stattfinden: Nicht mehr die Organentnahme müsste dem Patienten gegenüber gerechtfertigt werden, sondern der Patient müsste sich rechtfertigen, wenn er keine Organe spenden wollte.
Wie ist Ihre Meinung zum Vorschlag, die Widerspruchslösung in der Schweiz einzuführen?
Und was halten Sie von den Non-Heart-Beating-Donors (NHBD)?
Kommentare (3)Widerspruchslösung
Menschen, die sich gar nicht für dieses Thema interessieren oder insgeheim (=nicht explizit geäussert haben) werden als Rohmaterial gebraucht.
Widerspricht ethisch dem Selbstbestimmungsrecht.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Rolf Wanzenried, am: 13.04.2011
Heikle Themen brauchen Dialog
Die Widerspruchslösung wird im respektvollen alltäglichen Umgang nicht angewendet - niemand setzt voraus, dass ich ein Auto kaufen will, ohne mich dazu zu äussern. Umso unannehmbarer ist dies in einem heiklen Bereich wie der Organspende. Es braucht den Dialog - respektvoller Umgang ist eben oft nicht der kürzeste Weg. Das Thema verschärft sich noch bei der Frage der Non-Heart-Beating-Donors: Dies kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung überhaupt diskutabel sein, um unhumane Zielkonflikte zu verhindern und sowohl Sterbenden wie auch Personal zu schützen.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Barbara Grauwiler, am: 19.04.2011
Dr. sc. techn.
Im Falle der "Widerspruchslösung" sehe ich das grösste Problem bei den Angehörigen des Hirntoten. Werden sie um ihre Meinung gefragt? und wann?
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Werner Sieber, am: 02.06.2011
Ethik im Dialog Februar 2011: Bundesgerichtsurteil zur Krankenversicherung, 23. Nov. 2010
Am 23. Nov. 2010 hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil im Bereich Krankenkassenversicherung gefällt. Darin werden eine allgemeine Kostengrenzen für Behandlungen formuliert:
Einer Patientin, welche an Morbus Pompe (unheilbare chronische Erkrankung mit grossem Leidensdruck) leidet, wurde das Arzneimittel Myozyme aus Kostengründen verweigert. Dessen Wirksamkeit sei zu gering im Verhältnis zu den anfallenden Kosten. Bei den Kosten-Wirksamkeitsüberlegungen wurden krankheitsübergreifende Vergleiche und nicht Therapievergleiche angestellt. Dies deshalb, weil es für diese Krankheit keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten gibt. Darin liegt auch eines der Probleme dieses Urteils: Es fehlen verbindliche Standards für die Beurteilung der Wirksamkeit einer therapeutischen Massnahme. So wurde denn auch vorinstanzlich das Medikament mit einem „hohen“ therapeutischen Nutzen qualifiziert.
Angesichts des Fehlens solcher Standards musste sich das Bundesgericht auf das Festlegen einer Kostengrenze beschränken: „Mit einem Aufwand von rund CHF 500'000.- pro Jahr liesse sich möglicherweise bei den meisten dieser Menschen die Lebensqualität in vergleichbarem Ausmass wie bei der Beschwerdegegnerin verbessern, ...“ Dies aber würde die Finanzierbarkeit der Grundversicherung übersteigen. „Die obligatorische Grundversicherung ist offensichtlich nicht in der Lage, für die Linderung eines einzigen Beschwerdebildes einen derartigen Aufwand zu bezahlen. Ist dieser Aufwand nicht verallgemeinerungsfähig, so kann er aus Gründen der Rechtsgleichheit auch im Einzelfall nicht erbracht werden.“ Das gesamte Urteil steht hier zum Download bereit: Bundesgerichtsurteil.
Was meinen Sie zu diesem Urteil?
Im Urteil wurde eine Kostengrenze für Therapien in der Grundversicherung von CHF 100'000.- bezeichnet. Was meinen Sie zu solchen Kostengrenzen?
Was halten Sie von Schwellenwerten für Kosten-Wirksamkeits-Verhältnisse in der Grundversicherung?
Sen. Consulter
In Anbetracht zunehmender Finanzknappheit wird mit einem solchen Urteil die Grundlage für weitere Kürzungen gelegt. Geschieht bereits praktisch jährlich bei den Listen betr. KK- und IV Leistungen.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Grossglauser Gerhard, am: 16.02.2011
Dr.
Der Bundesgerichtsentscheid geht davon aus, dass CHF 100'000 das 3.5-fache der Pflegekosten im Pflegeheim ausmachen. CHF 30'000 sind die durchschnittlichen Kosten der Pflege gem. KLV Art. 7. Es gibt aber auch PflegeheimbewohnerInnen, für die dieser Aufwand CHF 100'000 beträgt. Das 3.5-fache wäre dann CHF 350'000. Eine allgemeine Obergrenze für den solidarisch finanzierten Aufwand macht wenig Sinn. Der Aufwand muss im Einzelfall mit dem Nutzen in Verbindung gesetzt werden. Diesbezüglich stimme ich dem Bundesgerichtsentscheid zu: Die Gesellschaft kann und soll nicht CHF 500'000 für eine Lebensqualitätsverbesserung im Einzelfall solidarisch finanzieren, wenn vergleichbare Fälle so zahlreich sind, dass eine Gleichbehandlung 1.5-mal so viel kosten würde wie das gesamte Gesundheitswesen pro Jahr.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Widmer Werner, am: 18.02.2011
Lebensqualität vs Kosten
Das Bundesgerichtsurteil, bewertet Kosten-Nutzen. Dies in Anlehnung ans KVG wo eine Behandlung zweckmässig, wirtschaftlich und zur Verbesserung (Heilung) beitragen soll. Bei seltenen od chronischen Erkrankungen, kann dieser Nachweis oftmals nicht erbracht werden. Hier werden zum Teil schon heute Leistungen gekürzt bzw. gestrichen. In diesem Fall hätte ein Aufenthalt im Pflegeheim keine Auswirkungen auf die Schmerzen der Patientin. Denn auch dort bekommt sie dieses Medikament nicht. Lebensqualität und Kosten sind oft nicht mit den selben Parametern zu messen, und zudem auch sehr unterschiedlich. Die Kosten im Gesundheitswesen sollten möglichst stabil gehalten werden. Die Frage ist um welchen Preis und wer diesen Bezahlt (immateriell).
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Karin Lämg, am: 18.02.2011
Ethik im Dialog Dezember 2010: Organhandel in der Schweiz?
Die Spenderbereitschaft hat in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr deutlich abgenommen. Vor diesem Hintergrund sind derzeit in der Schweiz Bestrebungen im Gange, Menschen wieder ohne explizite Zustimmung, Organe entnehmen zu dürfen (Widerspruchslösung). Darüber hinaus möchte man neue Anreize schaffen: Wer selber bereit ist, Organe zu spenden, soll bei Eigenbedarf bevorzugt werden (Clubmodell). Die Sendung "Der Club" des Schweizer Fernsehens beschäftigte sich am 28.09.10 mit diesem Thema.
Nun wird aber auch über finanzielle Anreize wie Steuerabzüge oder Krankenkassenrabatte nachgedacht (siehe "Einbruch bei den Organspenden", NZZ vom 03.12.2010). Doch sind solche finanziellen Anreizsysteme zur Organspende nicht bereits eine Form von Organhandel? Soll man mit dem eigenen Körper Handel betreiben dürfen? Und könnten sich dadurch nicht finanziell schlechter gestellte Menschen zur Bereitschaft gezwungen sehen? Was meinen Sie dazu?
Kommentare (4)Nicht dasselbe
Es ist ja nicht ganz dasselbe, mit Organen zu handeln, oder sich für die Bereitschaft zur Organspende bezahlen zu lassen. Aber trotzdem finde ich finanzielle Anreize schädlich, viel lieber wäre mir das Clubmodell.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Phil, am: 10.12.2010
Organhandel
Ich finde die Widerspruchslösung am besten: Wer nicht dagegen ist, der ist dafür. Zeit zum evtl. Widerspruch sollte doch jeder haben.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Dieter, am: 10.12.2010
Als Spender geboren?
Der Respekt vor der Würde des Spenders verlangt seine ausdrückliche Zustimmung. Wer sich dieser Mühe enthebt, macht es sich zu einfach. Denn der Zweck heiligt die Mittel nicht.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Schläpfer Hansueli, am: 13.12.2010
Intensivmediziner
Es ist an der Zeit sich über den Anspruch, Recht auf ein neues Organ Gedanken zu machen. Im Rahmen von Transplantationsmedizin wird oft mit den jungen Menschen mit Mukoviszidose, kongenitalen Herzerkrankungen etc geworben, wie dringend sie auf ein Ersatzorgan angewiesen sind. Keine Frage dass es wünschbar ist. Organe werden aber auch transplantiert bei Menschen mit sehr hohen Risiken, selbstverursachtem Organversagen...ob man hier wirklich ein Recht auf Ersatzorgan einfordern kann? Und all die Geschichten über Organhandel sind ja ncith einfach nur Rauch aus Kosovo... wer zahlen kann und allenfals auch eine Reise in eine ausländische Privatklinik auf sich nimmt, bekommt nun mal schneller ein Ersatzorgan...das sind Facts. Unser Gesundheitssystem hat grössere Probleme als die Patienten die auf der Warteliste für ein neues Organ sind... der politische Druck ist unverhältnissmässig gross, nur weil es eine sehr lukrative Therapie darstellt... Bevor über das Recht, Anspruch auf ein neues Organ diskutiert wird, sind auch die Rechte möglicher Spender sorgfälltig zu prüfen, das hat Vorrang.
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Thomas, am: 21.12.2010


Wissensch. Mitarbeiter Dialog Ethik
Die Idee eines Stempels oder eines Emblems mit einer Aufschrift, welche darüber informieren soll, dass ein Mensch Wiederbelebungsversuche ablehnt, ist nicht neu. In einer Subkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) wurde diese unter unterschiedlichen Blickwinkeln wiederholt diskutiert und schliesslich doch verworfen. Die Begründung für den Entscheid war die Einsicht, dass eine Chiffre dieser Art je nach Situation Unterschiedliches bedeutet und (auch aus anderen Gründen) zu schwerwiegenden Missverständnissen führen kann. Mein Vorschlag: Machen Sie die Probe aufs Exempel und diskutieren Sie mit VertreterInnen unterschiedlicher Professionen die folgende Frage: Heisst „no CPR“, dass die betreffende Person nicht reanimiert werden will, dass sie bestimmte Reanimationsmassnahmen verweigert, oder dass sie Wiederbelebungsmassnahmen in bestimmten (von der Notfallequipe(?) zu definierenden) Situationen ablehnt? Wo liegen die feinen Unterschiede? Ich stehe unter dem Eindruck, dass Frau Horber und ihr Team die Komplexität des Reanimationsentscheides verkennen. Sie vermischen allein schon die Situation des Patienten, welcher an einer zum Tod führenden Krankheit leidet und jene eines unerwarteten Herzkreislaufstillstandes. Ebenso vereinfachen sie die Rechtslage: im neuen Erwachsenenschutzrecht wird die Rechtsgültigkeit der Patientenverfügung geregelt, der Reanimationsentscheid wird jedoch nicht klar und eindeutig definiert. Wer sich für Fragen rund um den DNAR-Entscheid (do not attempt resuscitation) interessiert und diesbezüglich neue Ideen einbringen möchte, tut gut daran, die betreffenden Richtlinien der SAMW zunächst in aller Ruhe zu studieren. Diese wurden von einer interdisziplinären Expertengruppe erstellt, in welcher nicht nur VertreterInnen unterschiedlicher Fachbereiche der Medizin und der Pflege mitarbeiteten, sondern auch VertreterInnen der Ethik, der Seelsorge und des Rechtes. Die medizinisch-ethischen Richtlinien der SAMW sind in der Schweiz für ÄrztInnen und Pflegende verbindlich und rechtsgültig (sog. „soft law“). Sie sind für jedermann öffentlich und unentgeltlich zugänglich unter www.samw.ch > aktuell gültige Richtlinien. Hier finden sich übrigens auch sorgfältig erarbeitete Richtlinien zum Umgang mit Sterbenden, zur Patientenverfügung und zur Palliative Care. Persönlich wünsche ich mir im Namen der ÄrztInnen, NothelferInnen, der Pflegenden und der PatientInnen, dass der Rechtsweg gesucht und hoffentlich auch gefunden wird, um den Vertrieb von „no CPR“-Stempeln zu verbieten, bis für jedermann klar ist, wie dessen Information im konkreten Fall zu verstehen und umzusetzen ist. Andreas U. Gerber, Burgdorf
Dieser Kommentar wurde abgegeben von: Andreas U. Gerber, am: 14.10.2011
Kommentar abgeben: